| Gegenstand | (1) Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb, die Entwicklung, die Verwaltung, die Vermietung, die Verpachtung sowie der Verkauf von Immobilien und grundstücksgleichen Rechten. Die Gesellschaft kann dazu Grundstücke und Immobilien erwerben, halten, entwickeln, bebauen, verwalten, vermieten, verpachten und veräußern. Weiterhin kann die Gesellschaft Dienstleistungen im Bereich der Immobilienentwicklung,- Verwaltung und -Vermarktung erbringen. Sie kann sich an anderen Unternehmen beteiligen, Tochtergesellschaften gründen sowie alle Geschäfte tätigen, die dem Unternehmensgegenstand unmittelbar oder mittelbar dienen. Die Gesellschaft übt keine erlaubnispflichtigen Tätigkeiten nach dem Kreditwesengesetz (KWG) oder Gewerbeordnung (GewO) aus, soweit keine entsprechende Genehmigung vorliegt. (2) Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen Unternehmen, die den vorgenannten Zweck dienen, zu beteiligen und deren Geschäftsführung zu übernehmen. (3) Die Gesellschaft ist ferner berechtigt, eine Zweigniederlassung im In- und Ausland zu errichten. |