Handelsregister B des Amtsgerichts Darmstadt
Ausdruck
Nummer der Firma:
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HRB 98275
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Gluza Hochbau Management- und
Verwaltungsgesellschaft mbH
b)
Bensheim
Geschäftsanschrift:
In den Zeilbäumen 20, 64625 Bensheim
c)
Die Übernahme der Geschäftsführung als
persönlich haftende Gesellschafterin der
Gluza Hochbau GmbH & Co. KG mit Sitz in
64625 Bensheim, die Vornahme aller damit
in Zusammenhang stehenden Geschäfte
sowie die Förderung des
Unternehmenszwecks der vorgenannten
Kommanditgesellschaft innerhalb ihres
Unternehmensgegenstandes sowie alle in
diesen Bereichen anfallenden Tätigkeiten.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
Durch Gesellschafterbeschluss kann
Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis
erteilt werden. Auch können Geschäftsführer
durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt
werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von
Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen
oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt
zu vertreten.
b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Gluza, Michael, Bensheim, *XX.XX.1975
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 25.09.2018
a)
08.10.2018
Pullmann
b)
Fall 1
Abruf vom 12.03.2024