| Gegenstand | Betrieb eines Telekommunikationsunternehmens, insbesondere der Empfang, die Übertragung, die Übermittlung, die Verarbeitung und die Verbreitung von telegraphischen Botschaften, dem gesprochenen Wort, Werken der Tonkunst, Geräuschen, Bildern, Daten in allen Formen, gedruckten, visuellen, bildlichen oder digitalen Inhalten, sei es in verschlüsselter oder in anderer Weise, und von Nachrichten und Mitteilungen aller Art. Gegenstand des Unternehmens ist ferner die Beantragung und die Erlangung aller hierzu erforderlichen behördlichen Erlaubnisse und anderer aufsichtsrechtlicher Genehmigungen, weiterhin der Erwerb, die Inbetriebnahme und der Betrieb von sowie der Handel mit allen Anlagen, Geräten, Gegenständen und anderen Dingen, welche im Zusammenhang hiermit benötigt werden. |