Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, ist er befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Gegenstand
Beratung und Durchführung von Erd-, Abbruch- und Kanalarbeiten, Garten- und Landschaftsbau und Pflasterarbeiten sowie der Handel mit Garten- und Landschaftsbauprodukten und die Vermietung vom Maschinen und Fuhrpark. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften berechtigt, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar zu dienen geeignet sind. Sie kann sich auch an gleichartigen Unternehmen beteiligen, deren Vertretung übernehmen und Verwaltungsdienstleistungen für diese erbringen.