Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, ist er befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Gegenstand
Betrieb von Webseiten, Webportalen, Webforen und ähnlichen Webangeboten, insbesondere im thematischen Bereich der internetbasierten Lern-Plattformen sowie die damit zusammenhängende Tätigkeit und Unternehmensberatung; die Durchführung und Organisation von Personalentwicklungsmaßnahmen, Personalauswahl, Bildungscontrolling und entsprechendes Projektmanagement; die Projektierung und Organisation von Personalentwicklungszentren sowie die Produktion von Druckwerken, Lehrfilmen und Lernanimation.