Handelsregister B des Amtsgerichts Darmstadt
Ausdruck
Nummer der Firma:
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HRB 96828
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
GV-1 UG (haftungsbeschränkt)
b)
Büttelborn
Geändert, nun:
Geschäftsanschrift:
Neumühle 3, 64572 Büttelborn
c)
der Erwerb und die Verwaltung von
Beteiligungen aller Art, insbesondere
Beteiligungen an anderen Gesellschaften
sowie der Erwerb und die Verwaltung
bebauter und unbebauter Grundstücke.
17.500,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Goetze, Hans-Dieter, Groß-Gerau, *XX.XX.1957
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag (Musterprotokoll) vom 09.02.2011
Die Gesellschafterversammlung vom 06.06.2017 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, bisher:
Sprendlinger Recycling und Rohstoffhandel UG
(haftungsbeschränkt), § 1 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung
von Sprendlingen (bisher Amtsgericht Mainz HRB 43263)
nach Büttelborn und § 2 (Gegenstand des Unternehmens)
beschlossen.
a)
01.08.2017
Petry
b)
Fall 1
2
b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Darmstadt (Az. 9 IN
509/22) vom 18.11.2022 ist über das Vermögen der
Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Von Amts wegen eingetragen.
a)
28.11.2022
Braunstein
b)
Fall 3
Abruf vom 09.03.2024