| Gegenstand | 1. ist die Erbringung von Malerarbeiten, Verputzarbeiten, Wärmedämmarbeiten, Trockenbauarbeiten, Restaurierungsarbeiten, Kirchenmalerarbeiten, Stuckarbeiten, Vergoldungsarbeiten, Betonsanierung, Beschriftung, Bodenbelagsarbeiten, Gestaltung, Tapezierarbeiten, Bauwerktrocknung sowie alle damit verbundenen Geschäfte, insbesondere die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich des Bauhandwerks, des Baugewerbes wie Beratung, Projektsteuerung und Handel mit Materialien und Einrichtungsgegenständen. 2. Handwerkliche Tätigkeiten, für welche eine Eintragung in die Handwerksrolle erforderlich ist, sowie Tätigkeiten, für welche eine staatliche Genehmigung (z.B. nach KWG und GewO) erforderlich ist, werden ausschließlich durch autorisierte Sub- und Nachunternehmer ausgeführt, solange die Gesellschaft kein eigenes Recht zur Durchführung derartiger Tätigkeiten hat. |