Handelsregister B des Amtsgerichts Darmstadt
Ausdruck
Nummer der Firma:
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HRB 95551
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Pfungstadt Taxi Kaatz UG
(haftungsbeschränkt)
b)
Pfungstadt
Geschäftsanschrift:
Bahnhofstraße 39, 64319 Pfungstadt
c)
Betrieb eines Taxiunternehmens.
6.000,00 EUR a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Hanif, Karim Ahmed, Pfungstadt, *XX.XX.1984
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag (Musterprotokoll) vom 17.09.2015
a)
23.06.2016
Pullmann
b)
Fall 1
2
b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Darmstadt (Az. 9 IN
946/17) vom 01.02.2018 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter
bestellt.
a)
07.02.2018
Köhler
3
b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Darmstadt (Az. 9 IN
946/17) vom 04.04.2018 ist die vorläufige Insolvenzverwaltung
aufgehoben.
a)
09.04.2018
Köhler
4
b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Darmstadt (Az. 9 IN
930/18) vom 24.01.2019 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter
bestellt.
a)
25.01.2019
Schlipköter
b)
Fall 5
5
b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Darmstadt (Az. 9 IN
930/18) vom 15.05.2019 ist über das Vermögen der
Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Von Amts wegen eingetragen.
a)
27.05.2019
Thomasberger
b)
Fall 6
Abruf vom 09.03.2024