| Gegenstand | die Gründung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes. Er betrifft insbesondere die Gründung und den Betrieb einer Pferdezucht, Aufzucht, Durchführung von Pferdeveranstaltungen, Dressur und Handel mit Pferden (Import & Export) nebst allen Tätigkeiten, die dem Unternehmenszweck mittelbar oder unmittelbar dienen sowie den Im- und Export (Handel) von Kraft- und Landfahrzeugen, Motoren, Elektromotoren, Maschinen, Werkzeug-, Bau- und Elektromaschinen und deren Teile und Ersatzteile, Baustoffen, Bau- und Elektromaterialien aus Metall und Kunststoffen in rohem oder teilweise bearbeitetem Zustand sowie von Apparaten, Instrumenten, Metall-, Kabel-, Kleineisen- und Elektrowaren und die damit zusammenhängenden und verwandte Geschäftsbetätigungen, die dem Unternehmenszweck mittelbar oder unmittelbar dienen. |