Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. (064)
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
die gewerbsmäßige Einziehung von Forderungen im In- und Ausland (Inkasso) - hierbei kann die Gesellschaft sowohl mit der Einziehung fremder Forderungen beauftragt werden alsw auch Forderungen Dritter erwerben und im eigenen Namen durchsetzen - nebst allen damit zusammenhängenden Nebengeschäften einschließlich aller vorgelagerten Geschäftstätigkeiten wie insbesondere die Rechnungslegung.