Handelsregister B des Amtsgerichts Darmstadt
Ausdruck
Nummer der Firma:
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HRB 91977
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Serve4you GmbH
b)
Lorsch
Geschäftsanschrift:
Dietrich-Bonhoeffer-Ring 2, 64653 Lorsch
c)
Erbringung und Vermittlung von Reparatur-,
Wartungs- und Serviceleistungen für und
der Handel mit neuen und gebrauchten
Elektrogeräte (n) und Computer(n) nebst
Zubehör sowie Schulungs-, Planungs-,
Beratungs- und sonstiger Dienstleistungen
im elektronischen Bereich, insbesondere
Dienstleistungen im Bereich der
elektronischen Datenverarbeitung (EDV)
und der Managementberatung;
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Pacione, Jasmin, Landau in der Pfalz,
*XX.XX.1979
Bestellt als
Geschäftsführer:
Saborowski, Rainer, Lorsch, *XX.XX.1966
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 30.06.2009 mit Änderung vom
16.06.2011.
Die Gesellschafterversammlung vom 07.02.2013 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs.1 (Firma,
bisher: digitest Service Management GmbH), § 1 Abs.2 (Sitz)
und mit ihr die Sitzverlegung von Landau in der Pfalz (bisher
Amtsgericht Landau in der Pfalz HRB 30589) nach Lorsch und
§ 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen.
a)
05.03.2013
Pullmann
b)
Fall 1
Durch
Gesellschafterbeschluss
kann Geschäftsführern
Einzelvertretungsbefugni
s erteilt werden. Auch
können Geschäftsführer
durch
Gesellschafterbeschluss
ermächtigt werden, die
Gesellschaft bei der
Vornahme von
Rechtsgeschäften mit
sich im eigenen Namen
oder als Vertreter eines
Dritten uneingeschränkt
zu vertreten.
Abruf vom 09.03.2024