Handelsregister B des Amtsgerichts Darmstadt
Ausdruck
Nummer der Firma:
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HRB 89680
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Kant Produktion GmbH
b)
Brensbach
Geschäftsanschrift:
An der Galgeneiche 37 A, 64395
Brensbach
c)
Die Herstellung von und der Handel mit
Drucksachen und Verpackungsmaterial
sowie der Übernahme von
Handelsvertretungen
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
Durch Gesellschafterbeschluss kann
Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis
erteilt werden. Auch können Geschäftsführer
durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt
werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von
Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen
oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt
zu vertreten.
b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Kant, Olaf, Münster, *XX.XX.1966
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 20.12.2010
a)
01.02.2011
Pullmann
b)
Fall 1
2
b)
Reinheim
Geändert, nun:
Geschäftsanschrift:
Ludwigstraße 1, 64354 Reinheim
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 26.06.2014 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) und
mit ihr die Sitzverlegung nach Reinheim beschlossen.
a)
14.07.2014
Petry
b)
Fall 2
Abruf vom 08.03.2024