Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Die Geschäftsführer vertreten die Gesellschaft einzeln und sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Verkauf, Vertrieb, Vermittlung von Eintrittskarten, Einlasssystemen für Veranstaltungen jeglicher Art und sonstige Bereiche, für die eine Einlassberechtigung erforderlich ist; Vermittlung, Veranstaltung, Durchführung, Planung, Beratung, Catering von Konzerten und sonstigen Veranstaltungen sowie PR-Maßnahmen und sämtliche sonstige Maßnahmen, die geeignet sind die Gesellschaft zu fördern.