Lädt...
Amtsgericht
Tausender|
Hunderter)
Zehner
Darmstadt
13579
-
Nr.
Grund
Vorstand
HRB
5
5
0
6
N
der
|
Firma
der
Persönlich
haftende
a
Ein-
|b)
Sitz
Stammkapital
alter
Prokura
Rechtsverhältnisse
a)
Tag
der
Eintragung
tra-
c)
Gegenstand
des
Unternehmens
15
und
Unterschrift
gung
Abwickler
b)
Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
a)
Tschamber-GmbH
Euro
Reinhilde
Gesellschaft
mit
beschränkter
a)
23.
April
2004
25.000,00
Tschamber,
Haftung.
b)
Gernsheim
geb.
am
Der
Gesellschaftsvertrag
ist
am
U
25.08.1948,
29.
März
2004
geschlossen.
“
c)
der
Erwerb
und
Gernsheim
Die
Gesellschaft
wird
b)
Sonderband
die
Verwaltung
von
Beteiligungen
sowie
die
Übrnahme
der
persönlichen
Haftung
und
der
Geschäfts-
führung
bei
Handels-
gesellschaften,
ins-
besondere
die
Be-
teiligung
als
per-
sönlich
haftende
geschäftsführende
Gesellschafterin
an
der
Firma
Tschamber
GmbH
&
Co.
Grund-
stücks-K6G,
die
den
An-
und
Verkauf
von
Grundstücken,
ins-
besondere
Mietwohn-
grundstücken,
und
deren
Verwaltung
zum
Gegenstand
hat.
HR
9002
d
-
Karteiblatt
HRB-
JVA
Darmstadt
12.98
(2-seitig)
vertreten,
wenn
nur
ein
Geschäftsführer
vorhanden
ist,
durch
diesen
allein,
wenn
mehrere
Geschäftsführer
vorhanden
sind,
durch
zwei
Geschäftsführer
gemeinsam
oder
durch
einen
Geschäftsführer
zusammen
mit
einem
Prokuristen.
Durch
Gesellschafterbeschluss
kann
Einzelvertretungsbefugnis
sowie
Befreiung
von
den
Be-
schränkungen
des
$
181
BGB
er-
teilt
werden.
Reinhilde
Tschamber
ist
einzel-
vertretungsberechtigt
und
von
den
Beschränkungen
des
$
181
BGB
befreit,
d.h.
befugt,
die
Gesellschaft
bei
Vornahme
von
Rechtsgeschäften
mit
sich
selbst
im
eigenen
Namen
oder
als
Vertreter
eines
Dritten
zu
vertreten.
Bl.
1
-
14
d.
Fortsetzung
Rückseite
A.
Lädt...
u
BD
Tausender
Zehner
Amtsgericht
YAr
Mstark
13579
a)
Firma
Grund-
oder
b)
Sitz
Stammkapital
c)
Gegenstand
des
Unternehmens
Tausender
Zehner
24680
Vorstand
Persönlich
haftende
Gesellschafter
Prokura
Geschäftsführer
Abwickler
Rechtsverhältnisse
a)
Tag
der
Eintragung
und
Unterschrift
b)
Bemerkungen
2
4
5
7
Fortsetzung
auf
dem
Blatt
HRB55
065°
ten
Blatt
u
dan
kai
Einiäh
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