| Gegenstand | Das Nachrichten- und Reklamewesen in aller Art, Untersuchungen über öffentliche Meinung und Markt. Hierunter fallen: 1. die Tätigkeit als Nachrichtenagentur, 2. die Sammlung, Klassifizierung, Bewertung, Interpretierung, das Ausgeben, Aufbewahrung nach Heimlichkeit und in Archiv ablegen der Nachrichten mit Bildern oder ohne Bilder, Filme, Reklame, Romane, Negative, Erlebnisse, Geschichte, Interviews, Reklamation, Anschläge, Schilder, Übersetzungs- und selbstständige Romane und andere ähnliche Dokumente über aktuelle Themen aus Inland und Ausland. 3. die Tätigkeiten bei Inseraten- und Reklamewesen, Agenturen für Reklamation und Anzeigen begründen, Reklamationen durch Radio, Fernsehen, Video usw. in aller Art machen oder machen lassen, Produkte exportieren, importieren. 4. die Markt- und öffenliche Meinungsuntersuchungen, darüber Umfragen, Podiumgespräche, besondere Ausbildungsprogramme, Seminare, öffentliche Sitzungen, Versammlungen zu organisieren, Beiratswesen zu allen Kenntnissen für diese Gesellschaft und die Person dieser Gesellschaften, im Namen des privaten Sektors, anderer Gesellschaften und Institutionen. 5. Mit dem Zweck und Gegenstand betreffend, Übereinkommen treffen über Urheberrechte, Patent, Warenzeichen, Immaterialgüterrecht, Handelsvorrecht und andere gegenständliche, immaterielle Rechte und diese kaufen, verkaufen, übertragen. 6. Mit dem Zweck und Gegenstand betreffend notwendige Organisationen und Büro, Lieferant, Agentur und Stellvertreter gründen. 7. Mit dem Gegenstand betreffend Liefeferant, Agentur und Stellvertreter (Innen und Außen), General- und Spezialvollmacht übernehmen. Um Ihren Zweck und Gegenstand zu erfüllen: 1. Finanziell und Handelsgeschäfte übernehmen, Übereinstimmungen treffen, Leihen mit langen oder kurzen Ablauffristen, Kredite aller Art mit oder ohne Sicherheitsleistung nehmen und gegebenenfalls Gebäude und unbeweglisches Gut der Gesellschaft verpfänden und hypothesieren. 2. Notwendiges unbewegliches Gut, Schiffe kaufen und gegebenenfalls verkaufen. 3. Fahrzeuge aller Art importieren und gegebenenfalls verkaufen, kaufen, mieten und vermieten. 4. Gegebenenfalls Gebäude und unbeweglisches Gut der anderen zugunsten der Gesellschaft verpfänden und hypothesieren, über diesen Recht aller Art erwerben. Wenn andere Gegenstände außerhalb der oben erwähnten vorkommen, die für die Gesellschaft vorteilhaft und notwendig sind, legt man über diese einen Vorschlag der Geschäftsführer der Gesellschafterkomission zur Genehmigung vor und nach einem entsprechendem Beschluss, holt die Gesellschaft die Erlaubnis der zustänigen Industrie- und Handelskammer ein, um diese neuen Gegenstände zu verwirklichen. |