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Amtsgericht
a)
Firma
Grund-
oder
Vorstand
Persönlich
haftende
Tausender
|
Hunderter
Zehner
24680
HRB
53635
b)
Sitz
Stammkapital
Gesellschafter
Prokura
Rechtsverhältnisse
a)
Tag
der
Eintragung
Geschäftsführer
und
Unterschrift
c)
Gegenstand
des
Unternehmens
DM
Abwickler
b)
Bemerkungen
3
4
5
6
7
a)
Herbert
Stork
Ma-
50.000,--
Herbert
Gesellschaft
mit
beschränkter
a)
29.Januar
1996
;
schinenbau
GmbH
Stork,
Ma-
Haftung.
|
schinenbauer,
Der
Gesellschaftsvertrag
ist
am
CZ
|
b)
Egelsbach
16.Dezember
1986
geschlossen.
,
|
Mörfelden-Walldorf
Die
Gesellschafterversammlung
b)
Sdb.
Bl.
49-68
vom
1.Dezember
1995
hat
die
bisher:
c)
die
Entwicklung,
Konstruktion,
Herstellung
von
und
der
Handel
mit
Maschinen
und
Teil-
aggregaten
für
die
Kunststoffverarbei-
tung
und
von
Sonder-
maschinen
für
verwandte
Industrie-
zweige.
Die
Gesell-
schaft
kann
alle
Ge-
schäfte
tätigen,
die
den
Gesellschafts-
zweck
fördern.
Sie
kann
Sich
auch
an
anderen
Unternehmen
in
geeigneter
Form
beteiligen
oder
sol-
che
erwerben.
Die
Errichtung
von
Zweigniederlassungen
ist
zulässig.
Die
Gesellschaft
kann
Unternehmen
anpachten
oder
den
gesamten
Betrieb
oder
Teile
des
Betriebs
verpachten.
Thomas
Peter
Sitzverlegung
von
Langen
nach
Mörfelden-Walldorf
sowie
die
entsprechende
Änderung
des
$
1
des
Gesellschaftsvertrages
be-
schlossen.
Die
Gesellschaft
wird
vertreten,
wenn
nur
ein
Geschäftsführer
vorhanden
ist,
durch
diesen
allein,
wenn
mehre-
re
Geschäftsführer
vorhanden
sind,
durch
zwei
Geschäftsfüh-
rer
gemeinsam
oder
durch
einen
Geschäftsführer
zusammen
mit
einem
Prokuristen.
Durch
Gesell-
schafterbeschluß
kann
Einzelver-
tretungsbefugnis
sowie
Befrei-
ung
von
den
Beschränkungen
des
$
181
BGB
erteilt
werden.
Her-
bert
Stork
ist
einzelvertretungsberechtigt
und
von
den
Beschränkungen
des
$
181
BGB
befreit,
d.h.
befugt,
die
Gesellschaft
bei
Vornahme
von
Rechtsgeschäften
mit
sich
selbst
im
eigenen
Namen
oder
als
Vertreter
eines
Dritten
zu
vertreten.
Thomas
Peter
Stork
ist
zum
AG
Langen/Hessen
HRB
1943
Zuständigkeit
des
Register-
gerichts
zum
01.01.2002
geändert
durch
Verordnung
vom
28.09.2000
(GVBl.
Teil.1
S.
491
f.);
nunmehr
Amtsgericht
Darmstadt
a)
09.
Januar
2004
Stork,
einzelvertretungsberechtigten
DE
geb.
am
Geschäftsführer
bestellt
und
Vgeeı
03.06.1968,
ist
von
den
Beschränkungen
des
Egelsbach
$
181
BGB
befreit.
b)
Sdb.
Bl.
71-73
RS
102
-
Karteiblatt
HRB
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JVA
Darmstadt
12.92
(2-seitig)
Fortsetzung
Rückseite
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