Handelsregister B des Amtsgerichts Darmstadt
Ausdruck
Nummer der Firma:
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HRB 41072
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Georg Hintenlang GmbH
b)
Abtsteinach
c)
Verlegung von Natursteinen und Fliesen
sowie der Handel mit diesen im Einzel- und
Großhandel sowie die Übernahme der
Geschäftsführung in anderen
Handelsgesellschaften der gleichen
Branche.
50.000,00
DEM
a)
Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln. Ist nur ein
Geschäftsführer bestellt, ist er befugt, im Namen
der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen
oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
vorzunehmen.
b)
Geschäftsführer:
Hintenlang, Georg, Steinmetz, Abtsteinach
Geschäftsführer:
Hintenlang, Claus Georg, Fliesenleger,
Abtsteinach
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 10.09.1998
a)
02.11.2006
Aul
b)
Tag der ersten
Eintragung: 22.12.1998
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Gesellschaftsvertrag
Blatt 1 ff. Sonderband
2
25.610,00
EUR
b)
Personenbezogene Daten von Amts wegen
ergänzt, nun:
Geschäftsführer:
Hintenlang, Claus Georg, Fliesenleger,
Abtsteinach, *XX.XX.1967
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Hintenlang, Georg, Steinmetz, Abtsteinach,
*XX.XX.1931
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 29.11.2010 mit Nachtrag
vom 12.05.2011 hat die Umstellung des Stammkapitals auf
Euro sowie gleichzeitig eine Erhöhung des Stammkapitals um
45,41 EUR und die entsprechende Änderung des
Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) sowie eine
Änderung in § 8 (Beschlussfassung) beschlossen.
a)
01.06.2011
Heusel
b)
Fall 2
Abruf vom 02.03.2024