HRB 33095 AG Darmstadt · aktuell
Historischer Auszug
Rieß Steuerberatungsgesellschaft mbH
Status: aktuell
Lädt...
Amtsgericht
Bee
Darmstadt
Kunderter
Tausender
24680
HRB33095
Nr.
a)
Firma
Grund-
Vorstand
der
oder
Persönlich
haftende
en
b)
Sitz
Stammkapital
Gesellschafter
Prokura
Rechtsverhältnisse
a)
Tag
der
Eintragung
ra-
c)
Gegenstand
des
Unternehmens
Geschäftsführer
und
Unterschrift
gung
DM
Abwickler
b)
Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Rieß
25.000
EURO
Werner
Rieß,
Gesellschaft
mit
beschränkter
a)
22.01.1999
Steuerberatungs-
Dipl.-Kaufmann
Haftung.
RS
102
-
Karteiblatt
HRB
-
gesellschaft
mbH
64354
Reinheim
sind
die
für
Steuerberatungs-
geselischaften
gesetzlich
und
berufsrechtlich
zugelassenen
Tätig-
keiten.
Die
Gesellschaft
ist
berechtigt,
Zweig-
niederlassungen
zu
errichten,
soweit
die
berufsrechtlichen
Voraussetzungen
hierfür
erfüllt
sind.
WA
Darmstadt
12.92
(2=seitig)
und
Steuerberater
in
64354
Reinheim
Kar
Rieß,
Dipl.-Finanzwirt
Der
Gesellschaftsvertrag
ist
am
30.12.1998
mit
Abänderung
vom
18.1.1999
abgeschlossen.
Die
Gesellschaft
muß
von
Steuer-
beratern
verantwortlich
geführt
werden.
Neben
Steuerberatern
können
auch
Rechtsanwälte,
Wirtschaftsprüfer,
vereidigte
Buchprüfer
und
Steuer-
bevoltmächtigte
sowie
nach
Genehmigung
durch
ddie
oberste
Landesfinanzbehörde
besonders
befähigte
Kräfte
anderer
Fachrichtungen,
die
nicht
Steuerberater
sind,
als
Geschäftsführer
bestellt
werden,
Die
Zahl
der
Nicht-Steuerberater
unter
den
Geschäftsführern
darf
die
Anzahl
der
Steuerberater
-Geschäftsführer
nicht
übersteigen.
Bei
der
Willensbildung
innerhalb
der
Geschäfts-
führung
dürfen
Beschlüsse
nicht
gegen
die
Stimmen
der
Steuerberater
-
Geschäftsführer
gefaßt
werden.
Mindestens
ein
Steuerberater-
Geschäftsführer
muß
seine
berufliche
Niederlassung
am
Sitz
der
Gesellschaft
oder
dessen
Nahbereich
haben.
Die
Gesellschaft
hat
einen
oder
mehrere
Geschäftsführer
.
ist
nur
ein
Geschäftsführer
bestellt,
vertritt
dieser
die
Gesellschaft
allein;
er
muß
Steuerberater
sein.
Sind
mehrere
Geschäftsführer
vorhanden,
so
wird
die
Gesellschaft
von
zwei
Geschäftsführern
oder
von
einem
Geschäftsführer
und
einem
Prokuristen
mit
der
Maßgabe
vertreten,
daß
eine
der
vertretenden
Personen
Steuerberater
sein
muß.
Die
Gesellschafterversammlung
kann
einem
oder
mehreren
oder
allen
chäftsführern,
soweit
sie
erberater
sind,
Einzelvertretungs-
nis
erteilen
und
sie
auch
den
Beschränkungen
des
$
181
BGB
AVeröst,
mit
sich
selbst
im
eigenen
Namen
oder
als
Vertreter
eines
ibken
Geschäfte
mit
der
Gesellschaft
zu
machen
)
befreien.
Entsprechendes
lt
auch
für
die
Erteilung
von
Üinzelprekura.
kura
darf
grundsätzlich
nur
onen
erteilt
werden,
die
nach
b)
Ges.Vertr.
Bi.
42
ff
Sb.
Eintr.Vfg.Bl.
6
Reg.Akt.
Fortsetzung
Rückseite

Lädt...
Rückseite
von
Batt____
.
Qrund-
Vorstand
der
|
j
oder
Persönlich
haftende
Em-
|
b)Sitz
|
Stammkapital
Gesellschafter
|
Prokura
ta-
Geschäftsführer
gung
c)
Gegenstand
des
Unternehmens
Abwickler
IHRB33095
Rechtsverhältniss®
und
Unterschrift
-
b)
Bemerkungen
$
3
StBer&
zur
Hilfeleistung
in
Steuersachen
befugt
sind.
Wird
in
Ausnahmefällen
anderen
Personen
Prokura
erteilt
,
so
muß
im
Innenverhältnis
eine
Vertretung
in
Steuersachen
ausgeschlossen
sein;
im
übrigen
ist
nur
eine
Gesamtvertretung
in
Gemeinschaft
mit
einem
Steuerberater
zulässig.
Entsprechendes
gilt
für
die
Erteilung
einer
Handlungsvollmacht.
Die
Geschäftsführer
Werner
Rieß
und
Karl
Rieß
sind
jeweils
alleinvertretungsberechtigt
und
von
den
Beschränkungen
des
$
181
BGB
befreit.
2
Karl
Rieß,
Berichtigung
der
Eintragung
Dipl.Finarzwirt
vom
22.1.1999
von
Amts
wegen.
und
Steuerberater
in
64354
Reinheim
2
Zuständigkeit
des
Register-
gerichts
zum
01.01.2002
geändert
durch
Verordnung
vom
28.09.2000
(GVBl.
Teill$.
491
f);
nunmehr
Amtsgericht
Darmstadt
Fortsetzung
auf
dem
ten
Blatt
Se