| Gegenstand | Die Erbringung von Leistungen im Bereich der ambulanten Betreuung, hauswirtschaftlichen Versorgung, alltagsunterstützenden Dienstleistungen und sonstigen Hilfen für Pflegebedürftige und deren Angehörige, inbesondere nach §§ 45a, 45b SGB XI. Das Unternehmen ist zudem berechtigt, weitere Leistungen der häuslichen Pflege und Betreuung, einschließlich Leistungen nach §§ 37, 38, 39 SGB XI. zu erbringen, soweit die gesetzlichen und behördlichen Voraussetzungen vorliegen. |