Ist nur ein Vorstand bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstände bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Vorstände gemeinsam vertreten.
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Gegenstand
Bau von Kraftwerken (Wasserkraftwerken, thermische Kraftwerke, Solar- und Windkraftanlagen, Kernkraftwerke usw.).