| Gegenstand | Der Erwerb ("Investition"), das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung ("Desinvestition") von Eigenkapital-Beteiligungen ("Beteiligungen") an maximal 20 Kapitalsuchenden Unternehmen, die auf Basis einer technischen Innovation in einem der folgenden Bereiche tätig sind: a) bezahlbare, verlässliche, nachhaltige und saubere Energie, b) Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels, c) Maßnahmen zur Ressourceneinsparung, d) nachhaltige Verkehrsmittel und -systeme, e) sichere, widerstandsfähige und nachhaltige Städte, f) Gesundheit, g) Verfügbarkeit und nachhaltige Bewirtschaftung von Wasser, h) Erhaltung der Ozeane, Meere und Meeresressourcen, i) Landökosysteme schützen, und nachhaltig bewirtschaften, j) Ernährungssicherheit, ("Zielunternehmen") im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und unter Ausschluss erlaubnispflichtiger Tätigkeiten, insbesondere nach dem Kreditwesengesetz (KWG) oder dem Kapitalanlangegesetzbuch (KAGB). |