Handelsregister B des Amtsgerichts Darmstadt
Ausdruck
Nummer der Firma:
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HRB 103736
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
DIOMAR Personal UG
b)
Rüsselsheim am Main
Geschäftsanschrift:
Marktstraße 19, 65428 Rüsselsheim am
Main
c)
Verwaltung eigenen Vermögens, die
gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung
sowie die Personalvermittlung.
1.000,00 EUR a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Bestellt als
Geschäftsführerin:
Göller, Slavica-Sara, Frankfurt am Main,
*XX.XX.1969
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 15.11.2021 mit Änderung vom
08.06.2022.
Die Gesellschafterversammlung vom 08.06.2022 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 2 (Firma und
Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Köln (bisher
Amtsgericht Köln HRB 108621) nach Rüsselsheim am Main
beschlossen.
a)
14.07.2022
Ammon
b)
Fall 1
2
b)
Durch rechtskräftige Verfügung des Registergerichts gemäß §
399 FamFG vom 29.08.2023 ist ein wesentlicher Mangel des
Gesellschaftsvertrags festgestellt.
Die Gesellschaft ist gemäß § 60 GmbHG aufgelöst.
Von Amts wegen eingetragen.
Sämtliche Eintragungen hinsichtlich der Geschäftsführer und
ihrer Vertretungsbefugnis sind infolge der Auflösung unrichtig
geworden (§ 384 Abs.2 FamFG).
a)
09.11.2023
Braunstein
b)
Fall 3
Abruf vom 12.03.2024