Handelsregister B des Amtsgerichts Darmstadt
Ausdruck
Nummer der Firma:
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HRB 102042
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Adito GmbH
b)
Sitz verlegt, nun:
Gorxheimertal
Geändert, nun:
Geschäftsanschrift:
Kiefernweg 6, 69517 Gorxheimertal
c)
Der Kauf von Immobilien und
Grundstücken, das Bauen und Umbauen
von Gebäuden als Bauträger oder
Generalunternehmer, die
Projektentwicklung von
Immobilienvorhaben sowie der Besitz, die
Vermietung, Verwaltung und der Vertrieb
von Immobilien.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Düllmann, Hans-Jörg, Weinheim, *XX.XX.1959
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Einzelprokura mit der Ermächtigung zur
Veräußerung und Belastung von Grundstücken:
Düllmann, Isabell, Weinheim, *XX.XX.1963
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 14.07.2011 und 12.08.2011 mit
Änderung vom 18.07.2016.
Die Gesellschafterversammlung vom 18.01.2021 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz der
Gesellschaft, bisher: Weinheim, Amtsgericht Mannheim, HRB
712630) und mit ihr die Sitzverlegung von Weinheim nach
Gorxheimertal, sowie eine Änderung in § 3 (Stammkapital,
Geschäftsanteile) beschlossen.
a)
27.05.2021
Braunstein
b)
Fall 1
Abruf vom 09.03.2024