Handelsregister B des Amtsgerichts Darmstadt
Ausdruck
Nummer der Firma:
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HRB 101611
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Equimag Gesellschaft mit beschränkter
Haftung
b)
Darmstadt
Geändert, nun:
Geschäftsanschrift:
Riedstraße 2, 64295 Darmstadt
c)
Herstellung, Handel, Vertrieb und
Überlassung von medizinischen Geräten
und Produkten.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
Durch Gesellschafterbeschluss kann
Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis
erteilt werden. Auch können Geschäftsführer
durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt
werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von
Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen
oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt
zu vertreten.
b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Geisel, Gert, Steinau an der Straße, *XX.XX.1944
Bestellt als
Geschäftsführer:
Bolz, Manfred, Darmstadt, *XX.XX.1963
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 19.12.2006
Die Gesellschafterversammlung vom 17.12.2020 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Sitz) und mit ihr
die Sitzverlegung von Steinau an der Straße (bisher
Amtsgericht Hanau HRB 91997) nach Darmstadt
beschlossen.
a)
04.03.2021
Thomasberger
b)
Fall 1
Abruf vom 09.03.2024