Handelsregister B des Amtsgerichts Darmstadt
Ausdruck
Nummer der Firma:
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HRB 101288
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
FUO GmbH
b)
Groß-Umstadt
Geschäftsanschrift:
Höchster Straße 16, 64823 Groß-Umstadt
c)
Der Handel mit und die Entwicklung sowie
Verwaltung von Immobilien; der Handel mit
Einrichtungsgegenständen für Wohn- und
gewerbliche Immobilien sowie mit
Kunstgegenständen und Antiquitäten; die
Übernahme von Handelsvertretungen; der
Handel mit, die Beratung über sowie die
Entwicklung und Implementierung von
Softwarelösungen und alle damit im
Zusammenhang stehenden
Dienstleistungen; Coaching- und
Beratungsdienstleistungen.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
Durch Gesellschafterbeschluss kann
Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis
erteilt werden. Auch können Geschäftsführer
durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt
werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von
Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen
oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt
zu vertreten.
b)
Geschäftsführerin:
Kirchner, Stefanie, Groß-Umstadt, *XX.XX.1978
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 04.08.2020
a)
17.12.2020
Thomasberger
b)
Fall 1
Abruf vom 11.03.2024