Handelsregister B des Amtsgerichts Darmstadt
Ausdruck
Nummer der Firma:
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HRB 101089
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Provic GmbH
b)
Weiterstadt
Geschäftsanschrift:
Westring 43, 64331 Weiterstadt
c)
Dienstleistungen aller Art im Bereich des
Sportmanagements und Sportmarketings.
Insbesondere die Beratung und die
Unterstützung von Berufssportlern, der
Teams und der Föderationen in
wirtschaftlichen und finanziellen Fragen,
sowie die Durchsetzung der Ansprüche der
Klienten gegenüber
Sozialversicherungsträgern und
Versicherungen, ausgenommen der Fälle
die nicht ohne eine Erlaubnis nach
Rechtsberatungsgesetz - RBerG
auskommen.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
Durch Gesellschafterbeschluss kann
Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis
erteilt werden. Auch können Geschäftsführer
durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt
werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von
Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen
oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt
zu vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Sindelar, Roman, Weiterstadt, *XX.XX.1963
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 25.09.2020
a)
30.10.2020
Thomasberger
b)
Fall 1
Abruf vom 09.03.2024