Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten. (065)
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 2 in Verbindung mit § 43 a Abs. 2 WPO, insbesondere 1. Prüfungen von Jahresabschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen, 2. Lehr- und Vortragsveranstaltungen, 3. Revisionstätigkeiten, 4. Sonstige Assurance Leistungen, 5. Vermögensaufbau für die Gesellschaft durch Anlage von Jahresüberschüssen in Wertpapieren. Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen.