| Gegenstand | Die Tätigkeit als Immobilienmakler, Erlaubnisbereich nach § 34c GewO: Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Wohnräume und gewerbliche Räume. Die Investition in private und gewerbliche Immobilien oder die Beteiligung an Immobilienprojekten, ferner deren Bestandsverwaltung. Außerdem das Betreiben von Immobiliengeschäften und damit zusammenhängender Geschäfte jedweder Art, insbesondere die Bewirtschaftung, die Vermietung, der Neu- und Umbau, der Erwerb und der Verkauf sowie die Verwaltung von Immobilien im weiteren Sinne. Die Entwicklung von Immobilienprojekten sowie das Erbringen von Dienstleistungen im Kontext der vorgenannten Unternehmensgegenstände, selbst oder durch Unternehmen sowie verwandte, erlaubnisfreie Geschäfte, die dem Unternehmenszweck dienlich sind. Sämtliche erlaubnisfreien Leistungen bei dem Handel mit Baustoffen, Haus- und Gartenausstattungen, erlaubnisfreie Tätigkeiten rund um Haus und Garten, Gestaltung und Pflege gärtnerischer Anlagen, die Begrünung von Bauwerken sowie erlaubnispflichtige Leistungen, sofern eine Befähigung im Unternehmen vorhanden ist sowie verwandte, erlaubnisfreie Geschäfte, die dem Unternehmenszweck dienlich sind. Nicht schwerpunktmäßig betrieben werden: Garten- und Landschaftsbau, der Einbau von genormten Baufertigteilen (Fenster, Türen, Zargen, Regale), Bodenlegerarbeiten (Verlegung von Teppich-, Laminat-, PVC- und Fertigparkettböden), Rohr- und Kanalreinigungsarbeiten, Teppichbodenreinigungsarbeiten, Bautentrocknungsarbeiten, Fugerarbeiten (im Hochbau), Gebäudereinigerarbeiten, Holz- und Bautenschutzarbeiten (Mauerschutz und Holzimprägnierung in Gebäuden). Zum Gegenstand der Gesellschaft gehören keine Tätigkeiten, die hier nicht genannt sind und nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften genehmigungspfIichtig wären. |