Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. (066)
Betrieb medizinischer Versorgungszentren im Sinne des § 95 SGB V als ärztlich geleitete Einrichtung und Leistungserbringer in der vertragsärztlich-ambulanten Versorgung sowie zur Ausübung der sonstigen ärztlichen Tätigkeiten unter Berücksichtigung ärztlichen Berufsrechts, vertragsärztlicher Vorschriften und des Grundsatzes der freien Arztwahl. Weitere Versorgungsformen stehen der Gesellschaft offen, soweit sie rechtlich zulässig sind. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art nur erwerben, vertreten oder sich an solchen Unternehmen beteiligen, wenn diese der Heilkunde am Menschen und nicht der reinen unternehmerischen Beteiligung dienen. Sie darf auch alle sonstigen Geschäfte vornehmen, die der Erreichung und Förderung des Unternehmenszwecks unmittelbar oder mittelbar dienlich sein können. Sie darf auch Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten.