Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten. (065)
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Die Gründung und der Betrieb von medizinischen Versorgungszentren im Sinne des § 95 SGB V, gegebenenfalls die Errichtung weiterer Betriebsstätten und aller hiermit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten sowie die Bildung von Kooperationen, insbesondere die Beteiligung an einer (überörtlichen) Berufsausübungsgemeinschaft.