Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so vertreten die Geschäftsführer mehrheitlich. Hat die Gesellschaft mehrere Geschäftsführer, wird durch Gesellschafterbeschluss ein leitender Geschäftsführer ernannt. Bei Stimmengleichheit kommt seiner Stimme ein höheres Gewicht zu.