| Gegenstand | a) die Konzeption, der Aufbau, das Management und die Liquidation geschlossener Fondsgesellschaften, b) das Eingehen, Halten und Veräußern von Beteiligungen an Unternehmen sowie c) die Errichtung, das Management und der Verkauf von Unternehmen, die dem unter Ziffer a) und b) genannten Unternehmensgegenstand dienen. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahme berechtigt, die zur Erreichung des Gesellschaftszwecks notwendig oder nützlich erscheinen. Sie darf insbesondere andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art im In- und Ausland gründen, übernehmen, sich an ihnen beteiligen und/oder ihre Geschäfte führen. Zu den Beteiligungen an Unternehmen zählt die Beteiligung an Gesellschaften, die als geschlossene Fondsgesellschaften konzipiert sind. Sie ist darüber hinaus zur Errichtung von Zweigniederlassungen im In- und Ausland berechtigt. Die Gesellschaft ist berechtigt, Unternehmensverträge, insbesondere Gewinnabführungs- und Beherrschungsverträge, abzuschließen. Die Gesellschaft betreibt keine genehmigungspflichtigen Geschäfte, insbesondere keine Bankgeschäfte, Wertpapierhandelsgeschäfte, Depotgeschäfte oder Investmentgeschäfte. |