| Gegenstand | (a) die Beratung von Kunden aus Wirtschaft, Kultur und Sport, sowie Werbe- und Veranstaltungsagenturen, die mittels audiovisueller Medien ihre Produkte der Öffentlichkeit vermitteln. Diese Vermittlung von Informationen soll zusätzlich in Form von Erfolgsauswertungen und Erbringung von Nachweisen erfolgen, (b) die redaktionelle Tätigkeit an Drehplänen und Drehbüchern zur Verfilmung vorzunehmen, Filmproduktionen aller Art als Produzent wahrzunehmen und die weltweite Verwertung dieser Produktionen in Medien wie Fernsehen, Video/DVD und Druckwerken selbst vorzunehmen oder zu vermitteln, (c) Handel mit und Vertrieb von Hardware und Medien, (d) die Entwicklung und Finanzierung von Eigenproduktionen, Planung, Konzeptionierung und Supervision von Büchern, Designs und Styles, die Stoffindung, der Einkauf von Stoffen und Rechten, die Filmgeschäftsführung und Finanzierung der Erstellung von audiovisuellen Produkten, wobei im Hinblick auf Finanzierung keine fremden Gelder vermittelt werden. (e) Ausgenommen sind erlaubnispflichtige Tätigkeiten aller Art. |