| Gegenstand | Gegenstand des Unternehmens ist die Erfassung, Sammlung, Übernahme, Zwischenlagerung, Behandlung, Verwertung, Beseitigung und Entsorgung von Abfällen jeder Art, die Beförderung, der Transport, das Handeln, das Makeln und die Vermarktung von Abfällen jeglicher Art und Produkten einschließlich Sonderabfällen und der Durchführung von erlaubnispflichtigem Güterverkehr und Güterkraftverkehr. Die Gesellschaft ist befugt, auch andere Stoffe anzunehmen und zu entsorgen, wie z. B. Klärschlämme, Hafenschlick, etc.. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die zur Erreichung des Gesellschaftszwecks notwendig und nützlich erscheinen. Sie kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben auch Dritter bedienen sowie andere Unternehmen mit dem gleichen oder ähnlichen Gesellschaftszweck gründen, erwerben bzw. sich an ihnen beteiligen und solche Unternehmen leiten oder sich auf die Verwaltung der Beteiligungen beschränken. |