| Gegenstand | 1. Zweck der Gesellschaft ist a. die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, b. die Förderung der Kinder-, Jugend- und Altenhilfe, c. die Förderung der Bildung, d. die Förderung des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege, e. die selbstlose Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind, f. die Förderung kirchlicher Zwecke, insbesondere der evangelisch-lutherischen Kirche. 2. Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Arbeitnehmerüberlassung für alle Wirtschaftsbereiche und Branchen im Rahmen der Erlaubnis nach § 1 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, der Personalberatung, des Personalmarketings und der Employer Branding Beratung für steuerbegünstigte Einrichtungen, unter anderem für die Evangelische Stiftung Alsterdorf und ihre Tochterunternehmen. 3. Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht auch durch planmäßiges Zusammenwirken i.S.d. § 57 Abs. 3 AO mit der Evangelischen Stiftung Alsterdorf und ihren Tochterunternehmen sowie weiteren Körperschaften aus dem Gesundheits- und Sozialwesen in der Bundesrepublik Deutschland. Das planmäßige Zusammenwirken kann seitens der Gesellschaft durch die Erbringung von Leistungen nach Abs. 2 erfolgen, darüber hinaus durch Einbindung der Service- und Dienstleistungen der Kooperationspartner im Bereich Finanz- und Rechnungswesen, Informationstechnologie, Justitiariat, Öffentlichkeitsarbeit, Personalwesen und weiteren Serviceleistungen der zentralen Verwaltung sowie deren Zurverfügungstellung von beweglichen und unbeweglichen Wirtschaftsgütern; darüber hinaus durch die wechselseitige Gestellung und Einbindung von Verwaltungspersonal. |