| Gegenstand | Herstellung, die Abnahme, die Montage, die Unterstützung, die Reparatur und den Handel mit Fahrzeugen, Maschinen, Ausrüstungsgegenständen, Zubehör, technischen Artikeln und Ersatzteilen für die Landwirtschaft, die Industrie, den Handel, das Handwerk, die freien Berufe und Dienstleistungsunternehmen sowie die Übernahme von Vertretungen jeglicher Art und jeglicher Tätigkeit, die mit dem Gesellschaftszweck verbunden sind, mit ihnen zusammenhängen oder aus ihnen folgen. Die Gesellschaft kann zur Erreichung des Gesellschaftszwecks sämtliche Handels-, Industrie- und Immobiliargeschäfte vornehmen und kann außerdem -nicht überwiegend und lediglich als Ergänzung und soweit zweckdienlich und in jedem Fall mit ausdrücklicher Ausnahme jeglicher Tätigkeit gegenüber der Öffentlichkeit- Finanz- und Wertpapiergeschäfte vornehmen, Bürgschaften, Avale, Kautionen und Garantien auch zugunsten von Dritten gewähren sowie diese übernehmen, allein zu dem Zweck einer dauerhaften Investition und nicht zum Zwecke der Vermittlung, und zwar sowohl direkt als auch indirekt. |