| Gegenstand | die Finanzberatung, die Vermittlung von Versicherungen, Bausparverträgen, Immobilien, geschlossenen Fonds und die Finanzierungsvermittlung. Die Vermittlung von Geschäften über den Erwerb von Anteilscheinen von Kapitalanlagegesellschaften und ausländischen Investmentanteilen, die nach dem Auslandinvestment-Gesetz vertrieben werden dürfen, zwischen Kunden und lizenzierten Kredit- und Finanzierungsinstituten, Kapitalanlagegesellschaften, ausländischen Investmentgesellschaften sowie Kreditinstituten und Wertpapierhandelsunternehmen aus dem Europäischen Wirtschaftsraum, die nach § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 KWG tätig sein dürfen, erfolgt unter Ausschluss des Rechts, Gelder, Anteilscheine oder Anteile von Kunden in Eigentum oder Besitz zu nehmen. Die Gesellschaft wird allgemeine Beratungen sowie Dienstleistungen wie Schulungen, Trainings und dergleichen für juristische und natürliche Personen, wie Unternehmen und Endverbraucher, anbieten. |