HRB 81603 AG Hamburg · aktuell
Historischer Auszug
Fülleborn - Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Status: aktuell
Lädt...
Zehn-
Tausender
Amtsgericht
Hamburg
Tausender
Tausender
|
Hunderter
Zehner
|
Zehn-
Tausender
13579
Hunderter
|
Zehner
|
Blatt
24680
7
Vorstand
Dir
Grund-
Persönlich
haftende
Ein-
b)
Sitz
.
.
Gesellschafter
Rechtsverhältnisse
a)
Tag
der
Eintragung
tra-
c)
Gegenstand
des
Unternehmens
Stammkapital
Geschäftsführer
und
Unterschrift
gung
EUR
Abwickler
_
b)
Bemerkungen
]
DE
A!
7
]
25.000
EUR
Wolfgang
Gesellschaft
mit
beschräukte:
Haftung.
}11.10.200
N
hileborn
-
i
Fülleborn,
geb.
i
I
Rechtsanwaltsgesellschaft
mbH
;
01.
03.
1956,
;
Gesellschaftsvert:ag
vom
24.
April
2001
mit
Änderuug
vom
A
;
E
Hamburg.
;
07.
Juni
2001
und
25.
Juli
2001.
{
’b)
i
i
i
i
h)
Hamburg
;
;
;
Die
Gesellschaft
hat
einen
oder
mehrere
Geschäftsführer.
KGes.-Vertr.
i
;
;
;
Ist
nur
ein
Geschäftsführer
bestellt,
vertritt
er
die
B1.16£ff
Sach.
ic)
i
;
}
Gesellschaft
allein.
i
i1)
Beratung
und
Vertretung
in
;
}
i
Sind
mehrere
Geschäftsführer:
bestellt,
so
wiıd
die
'Rechtsangelegenheiten.
Der
;
;
;
Gesellschaft
durch
zwei
Geschäftsführer
gemeinsam
oder
i
‘Rechtsanwaltsgesellschaft
ist
es
E
i
;
idurch
einen
Geschäftsführer
zusammen
mit
einem
Prokuristen
;
erlaubt,
alle
Geschäfte
zu
tätigen,
i
;
;
vertreten.
;
um
die
sachlichen
und
persönlichen
i
|
;
;
Alleinvert:etungsbefugnis
kann
erteilt
werden.
;
Vorraussetzungen
für
die
;
;
;
;
;
1
richtig:
ianwaltliche
Berufsausübung
zu
;
;
;
iGeschäftsführern
kann
die
Befugnis
erteilt
werden,
i
Angehöriger
schaffen.
i
;
i
Rechtsgeschäfte
mit
sich
selbst
oder
mit
sich
als
i
gehört
:
;
3
;
Vertreter
eines
Dritten
abzuschließen
(Befreiung
vom
i
insbesondere
i2)
Zum
Gegenstand
des
Unternehmens
!
i
;
Vertretungsverbot
des
$
181
BGB).
;
gehört
auch
die
Berufstätigkeit
in
!
;
i
i
Diensten
der
Gesellschaft
stehende:
:
;
i
Wolfgang
Fülleborn
vertritt
allein
und
ist
von
den
*angehöriger
anderer
Berufe
im
;
;
;
Beschränkungen
des
$
181
BGB
befreit.
——
Rahmen
ihr
er:
eigener
beruflichen
ibm
m
m
=
A
‘Befugnisse,
mit
denen
sich
;
Rechtsanwälte
nach
ihrem
iBerufsrecht
zu
gemeinschaftlicher
iBerufsausübung
verbinden
können.
:3)Die
Amtsausübung
der
Notare
xgehöhrt
nicht
zum
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des
Unternehmens,
diel
gilt
auch
für
idas
Aut
des
Notars
im
Nebenberuf
ibei
Anwaltsnotaren.
4)
Sofern
einem
in
Diensten
deı
i
‘Gesellschaft
stehenden
Berufsträger
i
idas
Tätigwerden
versagt
ist,
gilt
!
dies
auch
für
alle
anderen
in
der
‘Gesellschaft
tätigen
Berufsträge:.
iDie
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darf
iberufsrechtlichen
Ge-
und
Verboten
inicht
zuwiderhandeln,
dies
gilt
Xinbesondere
für
verbotswidt
ige
Werbung.
:
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102
Korteiblatt
HR
B
2000
11.79
-
„Die
Unterstrichenen
Eintragungen
sind
gelöscht,
falls
sich
nicht
aus
dem
sonstigen
Inhalt
etwas
anderes
ergibt.
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N
Fortsetzung
Rückseite

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Amtsgericht
Hamburg
Rückseite
von
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Persönlich
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2
7
-
Die
unterstrichenen
Eintragungen
sind
gelöscht,
falls
sich
nicht
aus
dem
sonstigen
Inhalt
etwas
anderes
ergibt.
-
Fortsetzung
auf
dem
.........
ten
Blatt
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