| Gegenstand | 1. Die Gesellschaft ist eine Enkelgesellschaft der Evangelischen Stiftung Alsterdorf, Hamburg. Sie verfolgt die Ziele der Evangelischen Stiftung Alsterdorf. Diese sind in der Satzung der Evangelischen Stiftung Alsterdorf wie folgt festgelegt: "Die Evangelische Stiftung Alsterdorf ist eine diakonische Einrichtung, die kranken und behinderten Menschen ihre Hilfeleistungen auf der Grundlage des Evangeliums von Jesus Christus, wie es in der Evangelisch-Lutherischen Kirche bezeugt wird, anbietet. Darin kommt zum Ausdruck: Gott hat den Menschen zu seinem Ebenbild geschaffen. Jedem Menschen ist seine Würde von Gott beigelegt. Sie ist darum unantastbar. Sie ist nicht in seinen Leistungen oder Fähigkeiten begründet. Sie wird durch seine Schwächen, Krankheiten oder Behinderungen nicht beeinträchtigt. Zu unserem Menschsein gehört es, wie von Gott, so auch von Menschen angenommen zu werden." 2. Zweck der Gesellschaft ist a.die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, auch durch Krankenhäuser, b.die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, c.die Förderung der Erziehung, d.die Förderung der Bildung, e.die Förderung der Hilfe für Menschen mit Behinderung, f.die Förderung des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege, g.die Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind. 3. Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht insbesondere durch a.die Erbringung anerkannter, in § 45a Abs. 1 Nr. 3 SGB XI geregelter, Angebote zur Entlastung im Alltag für Pflegebedürftige, b.die Einbeziehung und Beschäftigung von Menschen mit Assistenzbedarf ("Werkstattbeschäftigte") zum Zwecke der Inklusion, c.die Zuwendung von Mitteln i. S. d. § 58 Nr. 1 AO in Form der Erbringung von umfassenden Hygiene-, Desinfektions- und Gebäudeserviceleistungen in kirchlichen und Gesundheits-, Krankenpflege-, Eingliederungshilfe- und sonstigen sozialen Einrichtungen wie insbesondere Krankenhäusern (einschließlich intensivmedizinische und OP-Bereiche sowie medizinisch-technische Geräte), Pflegeheimen, inklusiven Schulen, Kindertagesstätten sowie Wohn- und Arbeitsbereichen von Klienten mit psychischen, körperlichen und/oder geistigen Beeinträchtigungen zum Zwecke des Gesundheitsschutzes von Klienten und Patienten, d.das planmäßige Zusammenwirken i. S. d. § 57 Abs. 3 AO mit der Evangelischen Stiftung Alsterdorf und deren Gesellschaften durch die Erbringung von umfassenden Hygiene-, Desinfektions- und Gebäudeserviceleistungen sowie durch die Einbindung von Service- und Dienstleistungen der Kooperationspartner im Bereich Finanz- und Rechnungswesen, Informationstechnologie, Justitiariat, Öffentlichkeitsarbeit, Personalwesen und weiteren Serviceleistungen der zentralen Verwaltung sowie deren Zurverfügungstellung von beweglichen und unbeweglichen Wirtschaftsgütern; darüber hinaus durch die wechselseitige Gestellung und Einbindung von Verwaltungspersonal. |