Handelsregister B des Amtsgerichts Hamburg
Nummer der Firma:
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HRB 70735
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
CnP Polymer GmbH
b)
Hamburg
c)
An- und Verkauf von Kunststoffen und
Additiven sowie das Anbieten von
kunststoffbezogenen Internetleistungen.
50.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Geschäftsführer können ermächtigt werden, mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
b)
Geschäftsführer:
Niemeyer, Christoph, Hamburg, *XX.XX.1962
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 15.01.1999 zuletzt geändert am
01.02.1999
a)
30.11.2001
Lehmitz
b)
Gesellschaftsvertrag
Blatt 8 ff. Sonderband
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Freigegeben am
30.11.2001.
Tag der ersten
Eintragung: 09.04.1999
2
b)
Geschäftsanschrift:
Schulteßdamm 58, 22391 Hamburg
50.100,00
EUR
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 23.12.2003 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital)
und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 100,00 EUR
auf 50.100,00 EUR beschlossen.
a)
20.04.2009
Dr. Goetze
Abruf vom 04.03.2024