| Gegenstand | Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, der Erziehung, der Jugendhilfe, die Altenhilfe, die Behindertenhilfe, des Wohlfahrtswesens, der Umweltschutz und des mildtätigen Handelns im Sinne von § 53 AO. Der Gesellschaftszweck wird insbesondere verwirklicht durch a. Die Umsetzung von Bezirks-, Landes- und Bundesprogrammen im Kontext Bildung, Qualifizierung, Erwerbstätigkeit für Menschen die von gesellschaftlicher Teilhabe ausgeschlossen sind bzw. von diesem Ausschluss bedroht sind (z.B. Lang- und Kurzzeitarbeitssuchende, Erziehende/ Pflegende, Menschen mit gesundheitlichen oder psychischen Einschränkungen, Frauen, Menschen mit Migrationshintergrund und/oder Fluchterfahrungen, Ältere, Menschen mit Behinderungen etc.); weiterhin die Umsetzung von Programmen des Europäischen Sozialfonds, bezirklicher Programme u.a. b. Angebote von beschäftigungsfördernden und -begleitenden Maßnahmen für arbeitsmarktferne oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen, Personen in besonderen Lebenslagen oder mit besonderen Integrationshemmnissen sowie benachteiligte Personengruppen auf dem Arbeitsmarkt, wie Langzeitarbeitslose, Geringqualifizierte, Ältere, Frauen, junge Menschen, Rehabilitanden, Menschen mit Behinderungen etc. Die Angebote sollen die teilnehmenden Personen stabilisieren, soziale Teilhabe ermöglichen und die Chancen auf eine Beschäftigung am allgemeinen Arbeitsmarkt durch Qualifizierung/ Training oder Beratung/ Coaching verbessern. Dazu zählen auch Angebote, die den sozialen Problemlagen, wie etwa Sucht- und Schuldenprobleme oder gesundheitliche Einschränkungen entgegenwirken (Qualifizierungen, Arbeitsgelegenheiten, Tagesbeschäftigungen, sozialversicherungspflichte Beschäftigung u.a.) c. Die berufliche Integrationsförderung von Erwerbslosen und von der Erwerbslosigkeit bedrohter Personen. Die Gesellschaft führt Qualifizierungen, Umschulungen, Bildungs- und Trainingsmaßnahmen sowie Beratungen, Coachings und Informationsveranstaltungen durch. d. Gestaltung von Übergängen in Arbeit durch Sozial- und Integrationsberatung, Arbeitsassistenz, Praktikumsvermittlung und Betreuung, Arbeitsvermittlung sowie Arbeitnehmerüberlassung für besonders benachteiligte Personen auf dem Arbeitsmarkt, wie z.B. Jugendliche, Frauen, Menschen mit Migrations-/Fluchthintergrund, Ältere, Geringqualifizierte, Menschen mit Behinderungen etc. e. Fort- und Weiterbildungen (z.B. Seminare, Fachtagungen und Vorträge) in der Form von berufsübergreifenden sowie berufsbegleitenden Tages- und Stundenseminare für spezifische Berufsgruppen wie bspw. Menschen aus Pflegeeinrichtungen. f. Gemeinwesen- und Sozialraumangebote, wie z.B: Sozialkaufhäuser, Nachbarschaftshäuser, Nachbarschaftstreffs, Nachbarschaftscafés/-gastronomie, Sozialtreffs, Selbsthilfewerkstätten, etc. Insbesondere auch in Gebieten der sozialen Stadtentwicklung. g. Die Errichtung und den Betrieb von Inklusionsbetrieben unter Einbezug der dazugehörigen Beratungsleistungen. h. Angebote der Kinder- und Jugendhilfe über Integrations- und Beratungsangebote im Quartier sowie der Gestaltung von Freizeit, Kreativ- Bewegungs- sowie Bildungsangeboten in Nachbarschaftshäusern, Sozialtreffs, Schulen und Kinder-und Familieneinrichtungen oder eigenen Räumlichkeiten. i. Angebote der Alten- und Behindertenhilfe über pflegende und haushaltnahe Dienstleistungen sowie die Gestaltung von Freizeit, Kreativ-, Bewegungs- sowie Bildungsangeboten in Nachbarschaftshäusern, Sozialtreffs, Senioren- und Pflegeinrichtungen oder eigenen Räumlichkeiten. j. Einrichtung und Betrieb von Sozialkaufhäusern, Selbsthilfewerkstätten, Up- und Recyclingwerkstätten, Reparatur- oder Kreativcafés zur Förderung der Wieder-und Längerverwertung von Waren und Materialien. Dazu gehört auch die Spendensammlung, Aufbewahrung, Aufbereitung und der Verkauf. Die Produkte und Dienstleistungen werden entweder ausschließlich Menschen mit geringem Einkommen und Benachteiligten zugänglich gemacht oder dieser Personengruppe zu einem günstigerem, reduzierten Preis angeboten. k. Angebote und Projekte zur Förderung des Fahrradverkehrs/ nachhaltige Mobilität, beispielsweise über den Betrieb eines Fahrradparkhauses in Kombination von Reparaturangeboten, Fahrradselbsthilfe sowie Kursangeboten für Student/innen etc. auf dem Gelände der Universität Hamburg. I. Projekte zur Förderung des gesellschaftlichen Engagements und der kulturellen Vielfalt wie beispielsweise die Akquise, Beratung und Schulung von Ehrenamtlichen für Sozialkaufhäuser, Nachbarschaftsangebote, Reparaturwerkstätten, Flüchtlingshilfe, Integrationsförderung von benachteiligten Personengruppen. m. Angebote zur Verbesserung und Prävention von schwierigen Lebenslagen und Förderung der sozialen Teilhabe von jungen Menschen, Frauen, Eltern, Menschen mit Migrationshintergrund, Flüchtlingen, Obdachlose und andere benachteiligte Personengruppen z.B. durch Beratung, Tagesangebote, Arbeitsförderung, Unterkünfte, etc. n. Die Zuwendung von Mitteln für die Verwirklichung der vor benannten steuerbegünstigten Zwecke durch andere steuerbegünstigte Körperschaften oder juristische Personen des öffentlichen Rechts (§ 58 Nr.1 AO). o. ein planmäßige Zusammenwirken mit der Stiftung Unternehmen Wald, dem Hamburg Schutzgemeinschaft Deutscher Wald Lv HH e.V. sowie deren steuerbegünstigten Tochtergesellschaften (nachgewiesen durch Gesellschafterliste) durch ein gemeinsames, inhaltlich aufeinander abgestimmtes und koordinierte Wirken zur Verwirklichung der in Satz 1 genannten Zwecke. |