| Gegenstand | Elektronik-Dienstleistung im weitesten Sinne, einschließlich der Entwicklung, Herstellung, Montage, Prüfung, Kalibrierung und Reparatur von Baugruppen, Modulen, Geräten und Anlagen, und zwar in erster Linie für dritte Unternehmen, vornehmlich auf den Gebieten Elektrotechnik, Wägetechnik, Test-, Meß- und Steuertechnik, Röntgentechnik, Video, Audio, Kommunikation, Auto und Luftfahrt. Die handwerklichen Dienstleistungen werden in Fremdleistung vergeben. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar zu dienen geeignet sind. Sie kann im Rahmen dieses Gegenstandes weitere Unternehmen im Inland oder Ausland gründen, bestehende erwerben, sich daran beteiligen, die Geschäfte von Unternehmen führen sowie Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im Inland und Ausland errichten. Zweigniederlassungen dürfen auch unter einer Firma errichtet werden, die mit der Firma der Hauptniederlassung nicht übereinstimmt. Darüber hinaus kann die Gesellschaft alle Geschäfte betreiben, die ihrem Gegenstand förderlich sind oder sein können und nicht gesetzlich verboten sind, insbesondere Patente, Warenzeichen, Lizenzen, Vertriebsrechte und andere Gegenstände und Rechte erwerben, nutzen, übertragen oder verkaufen und vermieten und daran Grundpfandrechte bestellen. |