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HRB
63065
Zehn-
Tausender
Tausender
Vorstand
hir.
ao)
Firma
Grund-
Persönlich
haftende
Prok
Ein-
b)
Sitz
.
esellschafter
rokura
Rechtsverhältnisse
a)
Tag
der
Eintragung
tra-
c)
Gegenstand
des
Unternehmens
Stammka
pital
Klar”
und
Unterschrift
gung
b)
Bemerkungen
1
2
3
EEE
N
SE
SE
Z
7
'a)
PBA
Planungsgesellschaft
150.000,-—
|
IT
Lührs,
|
Einzelprokura:
(Gesellschaft
mit
beschränkter
Haftung
a)
16,
Dezenbsr
i
Haustechnik
mbH
BO
:
:
199
En
.
Thorsten
Hoepfner,
Hamburg,
iGesellschaftsvertrag
vom
31,
Oktober
1996
mit
;
Jamburg.
_Thorsten
Hoepfner,
Hamburg
i
i
;
i
i
‚Änderung
vom
27.
November
1996,
;
;
‘b)
Hamburg
‘Die
Gesellschaft
hat
einen
oder
mehrere
Ge-
LA
:
i
i
i
ischäftsführer.,
Ist
nur
ein
Geschäftsführer
i
;
;
i
;
bestellt,
vertritt
er
die
Gesellschaft
;
i
allein.
'c)
a)
die
Planung
von
Sani-
i
i
i
;
tär-,
Heizungs-,
;
;
|
BO
Sind
mehrere
Geschäftsführer
vorhanden,
so
Lüftungs-
und
Elektro-
:
;
;
;
iwird
die
Gesellschaft
durch
zwei
Geschäfts-
anlagen
für
Wohnhäuser
i
i
führer
gemeinsam
oder
durch
einen
Geschäfts-
und
für
gewerblich
;
3
;
|
;führer
zusammen
mit
einem
Prokuristen
ver-
ib)
Ges.-Vertr.Bl.
oder
beruflich
genutzte:
;
;
itreten.
;
7
ff
Scb.
Gebäude
;
i
i
i
;
'
i
j
jAlleinvertretungsbefugnis
kann
erteilt
werden,
b)
die
Übernahme
der
i
|
;
i
Bauleitung
für
den
i
;
i
iGeschäftsführern
kann
die
Befugnis
erteilt
Einbau
solcher
Anlagen
i
B
}
iwerden,
Rechtsgeschäfte
mit
sich
selbst
oder
und
Abrechnung
der
i
i
;
imit
sich
als
Vertreter
eines
Dritten
abzu-
Bauleistungen.
i
i
i
ischließen
(Befreiung
vom
Vertretungsverbot
‘des
$
181
BGB).
einz
Lührs
vertritt
allein
und
ist
von
den
"Beschränkungen
des
BGB
beIireit.
2
i
Tho:-ien
Die
Prokura
Thorsten
Hoepfner
ist
i
1a)8.12.1998
.
4
E
en
.
.
AO
ie
Hoepfner,
-
erloschen,
;
Thorsten
Hoepfner
ist
zum
Geschäftsführer
bestellt.
;
;
;
Hamburg.
;
;
]
;
Er
vertritt
allein
und
ist
von
den
Beschränkungen
des
$
;
181
BGB
befreit.
3
En.
Lührs
ist
nicht
mehr
Geschäftsführer.
1a)8.11.1999
RS
102
Korteiblatt
HR
B
2000
11,79
-
Die
unterstrichenen
Eintragungen
sind
gelöscht,
falls
sich
nicht
aus
dem
sonstigen
Inhalt
etwas
anderes
ergibt.
-
Fortsetzung
Rückseite
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