Handelsregister B des Amtsgerichts Hamburg
Nummer der Firma:
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HRB 60761
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Geschäftsführung Frank Otto
Medienbeteiligungsgesellschaft m.b.H
b)
Hamburg
c)
alleinige Geschäftsführung und Vertretung
der Kommanditgesellschaft in Firma Frank
Otto Medienbeteiligungsgesellschaft m.b.H.
& Co. KG ("Kommanditgesellschaft") als
deren persönlich haftende Gesellschafterin.
50.000,00
DEM
a)
Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird
die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer
oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam
mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Geschäftsführer können ermächtigt werden, mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
b)
Geschäftsführer:
Franzen, Christopher, Kaufmann, Hamburg
einzelvertretungsberechtigt und mit der Befugnis
im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen, soweit es sich
um Geschäfte der Frank Otto
Medienbeteiligungsgesellschaft m.b.H. & Co. KG
handelt.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 25.08.1995 zuletzt geändert am
10.12.1996
a)
19.03.2002
Lischke
b)
Gesellschaftsvertrag
Blatt 17 ff Sonderband
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Tag der ersten
Eintragung: 21.02.1996
2
b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
eingetragen als
Geschäftsanschrift:
Gurlittstr. 10, 20099 Hamburg
a)
28.09.2012
Reimann
Abruf vom 09.03.2024