| Gegenstand | (1) a) Der Im- und Export von Waren aller Art - ausgenommen erlaubnispflichtige - insbesondere im Handelsverkehr mit den Ländern Osteuropas; b) der Handel mit: Sanitärartikeln, keramischen Wand- und Bodenfliesen, Mosaiken, Heizungsanlagen, Klima- und Lüftungsanlagen, Öl- und Gasfeuerungsanlagen, Schwimmbadtechnik, Solaranlagen, Warmwasseranlagen, Fußbodenheizungen und allen weiteren dazugehörigen Materialien für Häuser und Schiffe. Zum Gegenstand gehören auch deren Einbau und Verarbeitung (einschließlich der Ausführung von Fliesenarbeiten), sowie der Handel, der Einbau und die Verarbeitung von allen im weitesten Sinne dazugehörigen elektrischen und elektronischen Bauteilen sowie elektrischen und elektronischen Systemen. Ebenso alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten sowie die Baubetreuung, soweit eine Erlaubnis hierfür nicht erforderlich ist. (2) Die Planung, die Errichtung und die Betreuung von ganzen Systemen in allen Bereichen gem. Abs. 1. (3) Die Erarbeitung von Vertriebskonzepten, Eigenmarken und die dazugehörige Logistik im Zusammenhang mit Abs. 1. |