| Text | I. Gegenstand des Unternehmens ist es, den Gesellschaftern als Dienstleistungsgesellschaft zu dienen, dadurch die Rationalisierung von Produktion und Vertrieb zu fördern und die Wettbewerbsfähigkeit der Vertragswaren im Markt zu erhalten und zu verbessern. II. Innerhalb der Zweckbestimmung liegt jede Maßnahme, die geeignet ist, dieser Zielsetzung zu dienen. Die Gesellschaft kann insbesondere folgende Dienstleistungen erbringen: 1. Auf dem Gebiet der Forschung, Entwicklung der Technologie, Innovation und Diversifikation a) Organisation und Anregung gemeinsamer Forschung, Entwicklung der Technologie, Innovation und weiterer Diversifikation und Spezialisierung unterschiedlicher Erzeugnisse der einzelnen Hersteller zur Befriedigung unterschiedlichen Bedarfs und Umsetzung der Forschungs- und Entwicklungsergebnisse in die Praxis. b) Die Arbeitsergebnisse stehen allen Gesellschaftern zur Verfügung, die sich an den Kosten im Verhältnis ihrer Lieferungen des vorausgegangenen Geschäftsjahres beteiligt haben. c) Die Gesellschaft ist berechtigt, Schutzrechte, Verfahrensrechte und Warenzeichen zu erwerben. d) Erarbeitung und Kontrolle der Einhaltung von Qualitätsbestimmungen. e) Vermittlung des Bezugs von Roh- und Hilfsstoffen 2. Auf dem Gebiet der landwirtschaftlichen Beratung, Produktwerbung und Auftragsakqisition a) Organisation und Unterhaltung eines bundesweiten Landwirtschaftlichen Beratungsdienstes als der zentralen Dienstleistungsaufgabe. b) Produkt- und Düngesystem-Werbung durch den Landwirtschaftlichen Beratungsdienst durch Information von Landwirtschaft, Handel und Genossenschaften, Behörden und Schulen. - über den Düngerbedarf von Böden und Pflanzen - über die Möglichkeit der Steigerung der Ernteerträge - über die Möglichkeit der Qualitätsverbesserung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse - über die Möglichkeit der Kostenersparnis beim Düngen. c) Marktanalysen zur Erkenntnis der Absatzmöglichkeiten der Vertragswaren und der Innovations-Bedürfnisse. d) Zusammenfassung der von den Gesellschaftern.mitgeteilten Produktions-Möglichkeiten und Preis-Absichten zu einem Jahresangebot, und zwar insbesondere unter folgenden Gesichtspunkten: - Zusammenfassung der gemeldeten diversifizierten und spezialisierten, unterschiedliehen Produktionsmöglichkeitem der einzelnen Gesellschafter zu einem bundesweiten und auch durch ihre Standardsorten komplettierten Lieferangebot. - Anregung einer dezentralisierten Einlagerung durch Abnehmer und ihre Finanzierung mit Hilfe von Frühbezugsprämien, Einlagerungsrabatten und zweckentsprechend verlängerten Zahlungszielen in Abstimmung mit den Gesellschaftern. e) Bekanntgabe des zusammengefaßten Jahresangebots im Markt und bestmöglicher Vertrieb unter Gewährung von Preiszugeständnissen in Abstimmung mit den einzelnen Gesellschaftern, soweit dies durch den verhältnismäßig geringen Marktanteil, die Marktentwicklung und Konkurenzangebote erforderlich wird. f) Anregung, Zusammenstellung, Bekanntgabe und Vertrieb von Nachtragsangeboten bei Marktbedarf, weiterer Innovation, Diversifizierung und Spezialisierung. g) Annahme der Kundenaufträge im Namen der Gesellschafter. 3. Auf dem Gebiet der Abwicklung der Lieferaufträge durch die einzelnen Gesellschafter a) Aufteilung der Kundenaufträge auf die einzelnen Gesellschafter nach den Kundenwünschen und bei deren Fehlen nach der Diversifikation und Spezialisierung der Fertigungen, und im übrigem unter dem Gesichtspunkt der bestmöglichen Erfüllung der Lieferwünsche der Abnehmer mit dem Ziel einer möglichst frachtgünstigen, bundesweiten, gleichmäßigen Bedarfsdeckung auch in Zeiten nicht ausreichender Transportkapazitäten. b) Auftragsbestätigung im Namen des einzelnen liefernden Gesellschafters. c) Mengentausch, unter den Gesellschaftern, soweit er nach der Auftragsbestätigung zur besten Lieferfähigkeit und Frachtrationalisierung, z.B. durch Produktionsausfälle einzelner Gesellschafter oder unerwartete Transport- Probleme, erforderlich wird. d) Fakturierung und Inkasso im Namen des einzelnen Gesellschafters, für den der ausgelieferte Auftrag bestätigt wurde. e) Gewährung von Preiszugeständnissen auf die Angebotspreise einzelner Gesellschafter an Abnehmer, soweit dies durch die Marktentwicklung im allgemeinen und Konkurrenzangebote im besonderen erforderlich wird. III. Die Gesellschaft handelt bei ihrer gesamten Tätigkeit im eigenen Namen und ausschließlich für Rechnung ihrer Gesellschafter, soweit es nicht oben anderweit geregelt wurde. |