| Gegenstand | (1) Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb, das Halten, die Finanzierung, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen bezüglich jeder Art von Unternehmen im In- und Ausland. Die Gesellschaft kann Grundstücke und andere Rechte erwerben, verwerten, verwalten und veräußern sowie Immobilien entwickeln, bebauen oder sanieren. Sie kann Bautätigkeiten jeglicher Art durchführen, sofern diese Tätigkeiten nicht erlaubnispflichtig sind. (2) Sie kann Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten und alle Rechtshandlungen vornehmen, die der Zweck der Gesellschaft mit sich bringen kann. Sie kann sämtliche Geschäfte durchführen, die geeignet sind, die Entwicklung der Unternehmung oder die Entwicklung der mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmen zu ermöglichen oder zu fördern. (3) Die Gesellschaft kann an Konzernfinanzierungen der Value Capital Group teilnehmen, insbesondere indem sie ihren direkten oder indirekten Gesellschaftern oder anderen Konzerngesellschaften Kredite gewährt oder für deren Verbindlichkeiten gegenüber Dritten Garantien, Bürgschaften oder andere Sicherheiten aller Art gewährt. Das gilt auch für den Fall, dass diese Kredite oder Sicherheiten im ausschließlichen Interesse ihrer direkten oder indirekten Gesellschafter oder anderer Konzerngesellschaften liegen. (4) Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die geeignet erscheinen, dem Gegenstand des Unternehmens zu dienen. Sie kann zu diesem Zweck auch andere Unternehmen gründen, erwerben oder sich an ihnen beteiligen sowie ihren Betrieb ganz oder teilweise in verbundene Unternehmen ausgliedern. Sie kann ihre Tätigkeit auf einen Teil der in Abs. 1-3 bezeichneten Arbeitsgebiete beschränken. Unternehmen, an denen sie mehrheitlich beteiligt ist, kann sie unter ihrer Leitung zusammenfassen oder sich auf die Verwaltung der Beteiligung beschränken. |