Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung a) des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, b) der Jugend- und Altenhilfe, c) von Kunst und Kultur, d) von Volksbildung, e) der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens, f) des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger Zwecke.