| Gegenstand | 1. Gegenstand des Unternehmens ist die Konzeption und Durchführung von allgemeinbildenden Bildungs- oder Kulturveranstaltungen. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. 2. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Volksbildung sowie die Förderung von Kunst und Kultur. Die Förderung der Volksbildung erfolgt einschließlich der politischen Wahrnehmungsfähigkeit und des politischen Verantwortungsbewusstseins. Die Tätigkeit der Gesellschaft ist darauf gerichtet, die Allgemeinheit auf geistigem Gebiet selbstlos zu fördern. 3. Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht insbesondere durch Konzeption und Durchführung von Exkursionen und Führungen zu Studien- und kulturellen Zwecken an Orte von sozialer, geschichtlicher, ökologischer, wirtschaftlicher, kultureller, religiöser, sportlicher, wissenschaftlicher oder allgemein politischer Bedeutung, sowie zu Ausstellungen, Darbietungen von Bühnenkunst und Musik, Vorträgen, Lesungen, Diskussionsveranstaltungen und Filmvorführungen, einschließlich entsprechender Öffentlichkeitsarbeit und Spendensammlungen. Dazu gehört auch die Organisation und Beauftragung von Taxen für Blind-Booking-Fahrten zu den Veranstaltungs-Zielorten. Die Gesellschaft ist der politischen Neutralität, weltanschaulichen Toleranz und geistigen Offenheit im Interesse des gesellschaftlichen Zusammenhalts und des bürgerschaftlichen Engagements verpflichtet. 4. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Gesellschaft erzielt Einnahmen aus ihren Zweckbetrieben insbesondere als Veranstalter von Bildungs- und Kulturveranstaltungen. Zur Verwirklichung des Gesellschaftszwecks kann die Gesellschaft Dritte als Erfüllungsgehilfen einsetzen, die sich zur Einhaltung der Leitlinien der Gesellschaft verpflichtet haben. |