Die Gesellschaft wird von einem aus drei bis sieben Mitgliedern bestehenden Aufsichtsrat geführt. Die Gesellschaft wird durch zwei Aufsichtsratsmitglieder gemeinschaftlich, durch ein Aufsichtsratsmitglied gemeinschaftlich mit einem Vorstandsmitglied, durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich oder durch den gesamten Aufsichtsrat vertreten.
Gegenstand der Zweigniederlassung: ist die Erbringung unterstützender Dienstleistungen aller Art an die Awaze A/S, insbesondere im Zusammenhang mit deren Angebotsaktivitäten, d.h. der Vermittlung von Vertragsabschlüssen über die Vermietung von Ferienunterkünften von Hauseigentümern mit Awaze A/S.